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Veranstalter:

Kontakt/
Organisation:

von Rotenhan'sche Gutsverwaltung und Veranstaltungen

Hermann Freiherr von Rotenhan, Schlosshof 7, 96106 Ebern

Aino Bender

Tel: 0172-841 6160

Veranstaltungsort:

Schloss Eyrichshof, Schlosshof 7, 96106 Ebern

Öffnungstermine:

Donnerstag, 07.11.2024, 14:00-21:00 Uhr

Freitag, 08.11.2024, 14:00-21:00 Uhr

Samstag, 09.11.2024, 11:00-21:00 Uhr

Sonntag, 10.11.2024, 11:00-18.00 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Winterszeit (AGB WZ)

Allgemeine Hinweise:

Der Veranstalter behält sich die Entscheidung vor, ob, bzw. wo ein Aussteller einen

Stand erhält. Ein wirksames Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Aussteller

kommt mit der Rechnung – gleichzeitig Standbestätigung - durch den Veranstalter

zustande. Sämtliche Preise sind zzgl. gesetzlicher MwSt. Unteraussteller am Stand

sind nur mit vorigem, schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zugelassen.

Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt.

Jeder Aussteller und Gastronom ist verpflichtet eigenen Müll und Verpackung selbst

zu entsorgen.

Die „Winterszeit“-Mülleimer und -Container stehen hierfür nicht zur Verfügung. Bei

trotzdem hinterlassenem Müll müssen wir eine Entsorgungsgebühr von 80,00 €

berechnen. Große Firmenplakate mit Firmennamen und Logo sind nicht gestattet.

Das vorliegende Standbuchungsformular sowie die Teilnahmebedingungen werden

als rechtsverbindlich anerkannt. Das vorliegende Dokument ist eine einseitige

Buchungsanfrage durch einen Aussteller. Die Annahme der Buchungsanfrage erfolgt

mit der Zusendung der Rechnung (gleichzeitig die Standbestätigung) durch die von

Rotenhan'sche Gutsverwaltung und Veranstaltung.

Zahlungsbedingungen:

Die Standmiete ist in voller Höhe nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Aufbauen dürfen nur Aussteller, deren Standgebühr vor dem 07.11.2024 in voller

Höhe auf dem Betriebskonto eingegangen ist.

Rücktritt von der Anmeldung:

Ein Rücktritt von der Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen.

Bei Rücktritt ist eine Bearbeitungsgebühr von 50% der Standmiete zu entrichten.

Erfolgt ein Rücktritt später als 8 Wochen vor Beginn der Ausstellung oder wird der

Stand nicht bezogen, ist die Standmiete in voller Höhe zu entrichten. Bei

Nichtzahlung wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

Stand:

Die Standfläche muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung zu den

Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal

besetzt sein. Der Aufbau muss bis spätestens Donnerstag, 07.11.2024, 13.30 Uhr

abgeschlossen sein.

 

Standgestaltung-Werbung:

Firmenname und Sitz des Ausstellers dürfen durch eine „dezente“ Standbeschriftung

deutlich gemacht werden.

Pro Stand ist

ein

Werbeschild/Roll-up in der Größe von max. 1 x 2 m erlaubt.

Werbung ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für die eigene

Firma des Ausstellers und nur für selbst hergestellte oder vertriebene Erzeugnisse

erlaubt, soweit angemeldet und zugelassen.

Überdeutliche, grelle Aufschriften wie „Messerabatt“, „Sonderverkauf“ etc. sowie

große Firmenplakate, Banner u.ä. sind nicht gestattet

 

 

Ausstellerausweise/ Einlassbänder:

Für die Durchführungszeit der Veranstaltung erhalten die Aussteller an der Info pro

Stand 2 Einlassbänder. Alle weiteren Einlassbänder sind kostenpflichtig (Kosten 8 € /

je Einlassband). Die Einlassbänder sind personengebunden, nicht übertragbar und

stets zu tragen.

Gutscheine für Ehrenkarten:

Mit den Gutscheinen für Ehrenkarten kann jeder Aussteller seine besten Kunden

zum Gartenfest einladen. Gutscheine sind nur mit dem Firmenstempel der jeweiligen

Aussteller gültig.

Die eingelösten Gutscheine stellen wir nach der Veranstaltung zum vergünstigten

Preis von 9,00 € zzgl. MwSt. pro eingelöster Ehrenkarte dem Aussteller in Rechnung,

anstelle von dem regulären Preis 13,00€ zzgl. MwSt. an der Tageskasse.

 

Lebensmittelsicherheit:

Jeder Aussteller muss selbst sicherstellen, dass sein Stand und seine Waren alle

Vorschriften der Lebensmittelsicherheit, des Arbeitsschutzes und allen anderen

erfüllt. Jeder muss sich vor dem Gartenfest Schloss Eyrichshof über die von ihm zu

erfüllenden Rechtsvorschriften und Anforderungen kundig machen, auch durch

Kontaktaufnahme mit dem Gewerbeaufsichtsamt beim LRA Hassberge (Tel.09521 –

270). Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für Zustand und Beschaffenheit der

Ausstellerstände.

Versicherung:

Der Aussteller muss seine Waren und Ausstellungsgegenstände gegen Diebstahl

oder jegliche Beschädigung auf eigene Kosten versichern. Eine Haftung und/oder

der Versicherungsschutz durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.

 

Höhere Gewalt:

Fällt die Veranstaltung aufgrund Höherer Gewalt (insbesondere Pandemie) komplett

aus, werden die Parteien von ihren gegenseitigen vertraglichen Verpflichtungen

entbunden. Jede Partei trägt Ihre Aufwendungen bis zum Ausfall und danach selbst.

Bereits gezahlte Standmiete wird im Falle desKomplettausfalls zurückerstattet.

Ein Aufwendungsersatzanspruch oder ein Anspruch auf entgangenen Gewinn gegen

den Veranstalter besteht in keinem Fall.

Die Geltendmachung von Schadensersatz ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Muss der Veranstalter aufgrund Höherer Gewalt (insbesondere Pandemie) eine

bereits begonnene Veranstaltung verkürzen oder abbrechen, so haben die Aussteller

keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete. Ein

Aufwendungsersatzanspruch oder ein Anspruch auf entgangenen Gewinn gegen den

Veranstalter besteht dann nicht. Die Geltendmachung von Schadensersatz ist in

diesem Fall ausgeschlossen.

 

 

Bewachung:

Die allgemeine Bewachung des Ausstellungsgeländes geschieht durch Beauftragte

des Veranstalters in den Nächten von Donnerstag bis einschließlich Samstagnacht.

Jedem Aussteller wird trotzdem nahegelegt, für die Beaufsichtigung seines Standes

und seiner Ausstellungsgegenstände selbst zu sorgen und Schäden durch

geeigneten Versicherungsschutz abzuwenden. Zur Nachtzeit müssen wertvolle,

leicht zu entfernende Gegenstände unter Verschluss genommen werden.

Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust des

Ausstellungsgutes.

Postanschrift: von Rotenhan'sche Gutsverwaltung und Veranstaltungen
c/o Aino Bender

Landwehrstr. 27, 80336 München

Aufbau:

Dienstag 05.11.2024 (nach Absprache eventuell früher möglich)

bis Donnerstag, 07.11.2024 , 13.30 Uhr!

Fahrzeuge sind bis dann vom Gelände zu entfernen.

Die obigen Teilnahmebedingungen werden anerkannt und sind Teil des Vertrages zwischen Veranstalter und Ausstellenden.Gleichzeitig erkläre/n ich/wir mich/uns mit der Unterschrift damit einverstanden, dass die von mir/uns mitgeteilten personen- und firmenbezogenen Daten sowie die während der Veranstaltung gemachten Fotos/Videos etc., gemäß DSGVO von Rotenhan'sche Gutsverwaltung und Veranstaltungen sowohl für Print-Werbung als auch Online-Werbung (z.B. Social Media, Homepage, Ausstellerliste etc.) verarbeitet werden. Meine / unsere Rechte, die sich aus Artikel 15 bis 18 DSGVO ergeben, bleiben davon unberührt.

Gerichtsstand:
Für beide Teile gilt der Gerichtsstand Amtsgericht Haßfurt.

Falls Sie Übernachtungsmöglichkeiten suchen: Sie können als Aussteller bzw.
Ausstellerin direkt auf Schloss Eyrichshof Ferienwohnungen und Doppelzimmer mit
einem Preisnachlass von 15 % buchen
(Infos: c.gruendel@schlosseyrichshof.de; Mobil: 0160 378 3838)

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