Buchungsanfrage für das 20. Gartenfest
07.06. - 09.06.2025
Alle Aussteller dürfen nur schriftlich angemeldete Produkte verkaufen.
Wir behalten uns das Recht vor, wenn nötig, Produktgruppen zu kürzen, um Sortimentsüberschneidungen zu vermeiden.
Anmelde-/ Mediengebühr wird nicht berechnet
Unsere historischen Räume bieten Ihnen viele Möglichkeiten. Sollten Sie weitere Wünsche zu Standgröße oder -lage haben, ergänzen Sie Ihre Buchungsanfrage bitte im unten stehenden Bemerkungsfeld.
*Pflichtfled
**Aussteller erhalten pro Stand an der Info 2 Ausstellerbänder kostenlos (Eintrittsbändchen), die nicht übertragbar und während der gesamten Veranstaltung zu tragen sind. Zusätzliche Ausstellerbänder werden mit 8,00 €/Stück in Rechnung gestellt.
Einen Frühbucherrabatt von 10% auf die Standfläche erhalten Sie bei:
-
einer verbindlichen Buchung bis zum 15. Januar 2025 sowie
-
einem Zahlungseingang der vollständigen Standgebühr bis zum 15.03.2025 auf dem Konto des Veranstalters.
Beide Bedingungen müssen erfüllt werden. Alle Preise zzgl. MwST.
Eigener Zeltaufbau ist möglich. Es muss sich um einfarbige Landhauszelte handeln, in den Farben weiß oder beige. Diese Zelte müssen vom Veranstalter genehmigt werden und sind zuvor mit Foto per E-Mail anzumelden. Plastik- und Baumarkt-Zelte, Werbefahnen und große Firmenplakate mit Firmennamen und Logo sind nicht gestattet.
Fotos und Pläne der freien Standplätze der Innenräume werden Ihnen auf Anfrage gemailt.
Erstaussteller bitten wir, sich mit Fotos Ihrer Standgestaltung und Warenangebotes zu bewerben.
Bitte bestätigen Sie dieses Formular vor dem Absenden mit Ihrer Unterschrift.
Gleichzeitig erkläre/n ich/wir mich/uns mit der Unterschrift einverstanden, dass die von mir/uns mitgeteilten personen- und firmenbezogenen Daten, sowie die während der Veranstaltung gemachten Fotos/Videos etc., gemäß DSGVO von der von Rotenhan’sche Gutsverwaltung und Veranstaltungen sowohl für Print-Werbung als auch Online-Werbung (z.B. Social Media, Homepage, Ausstellerliste etc.) verarbeitet werden. Meine/ unsere Rechte, die sich aus Artikel 15 bis 18 DSGVO ergeben, bleiben davon unberührt.